Gelegentlich sind venöse Gefäßmalformationen so ausgedehnt, dass der gesamte Querschnitt, der dem Blut zum Fließen zur Verfügung steht, stark erhöht ist. Damit kommt es stellenweise fast zum Stillstand des Blutes in diesen Gefäßen.

Damit das Blut flüssig bleibt, sind drei Faktoren wichtig (sogenannte Virchow’sche Trias): Eine intakte Gefäßwand, eine korrekte Zusammensetzung des Blutes und der aufrechte Blutfluss. Fließt das Blut zu langsam, beginnt es zu gerinnen.

Selbst mit Kompression ist es manchmal nicht vermeidbar, dass das Blut an manchen Stellen in der Malformation gerinnt. Es ist jedoch möglich, medikamentös an einer anderen Stelle einzugreifen, nämlich in der Zusammensetzung des Blutes.

Durch blutgerinnungshemmende Wirkstoffe können Thrombosen vermieden werden. Der Vorteil der Gerinnungshemmer, auch Antikoagulantien genannt, ist gleichzeitig auch größter Nachteil. Auch, wo eine rasche Gerinnung erforderlich wäre, gerinnt das Blut langsamer. Dies ist zum Beispiel bei Verletzungen oder Stürzen relevant. Manchmal können Blutgefäße auch spontan einreißen. Deshalb ist eine genaue Abwägung der Verordnung blutverdünnender Medikamente erforderlich und kann für Patienten mit Gefäßfehlbildungen nur im Einzelfall entschieden werden.

Für die Antikoagulation stehen mehrere Substanzen zur Verfügung. Niedermolekulare Heparine (LMWH) sind gut steuerbar, haben jedoch den Nachteil, dass sie nur per Injektion verabreicht werden können. Der bereits sehr lange bekannte und immer noch blutverdünnende Wirkstoff Phenprocoumon (Handelsname Marcoumar®) war lange Goldstandard in der oralen Antikoagulation, allerdings ist er für seine geringe therapeutische Breite bekannt und vergleichsweise lange wirksam. Seit einigen Jahren haben sich die direkt wirksamen oralen Antikoagulatien, sog. DOACs in der Behandlung venöser Thrombosen durchgesetzt. Sie sind gut steuerbar, haben eine kurze biologische Wirksamkeit und sind oral anzuwenden. Das Blutungsrisiko ist zudem geringer als bei Phenprocoumon.

Thrombozytenfunktionshemmer, wie Acetylsalicylsäure (T-ASS®) oder Clopidogrel, spielen in der Behandlung und Vorbeugung venöser Thrombosen hingegen keine Rolle mehr.


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