Sachverständiger interventionelle Radiologie Wien
Dr. Wolfgang Matzek ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für Radiologie mit Spezialisierung auf interventionelle Radiologie. Durch seine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung als Radiologe verfügt er über eine weitreichende Expertise, insbesondere im Bereich der interventionellen Radiologie und Gefäßmedizin.
Typische Fragestellungen, welche in seine Expertise als Sachverständiger fallen, sind die Beurteilung von Indikation, Ausführung, Verlauf und möglichen Folgen von:
- endovaskulären Gefäßeingriffen, wie sie typischerweise von interventionellen Radiologen, endovaskulär tätigen Angiologen und Gefäßchirurgen durchgeführt werden. Typische Beispiele hierfür sind Gefäßdehnungen und Stentimplantationen, sowie weitere gefäßeröffnende Verfahren. Darunter fallen auch Stentgraftimplantationen der Hauptschlagader (Aorta).
- gefäßverschließenden Verfahren (Embolisationsverfahren), wie z.B. der Leberchemoembolisation oder anderer Tumorembolisation sowie auch der Embolisation zum Zweck der Stillung von Blutungen.
- Behandlungen von Gefäßfehlbildungen, darunter fallen Embolisationen von AV-Malformationen, Sklerotherapien bei lymphatischen und venösen Malformationen, sowie Behandlungen von Hämangiomen
- Thermoablationsverfahren im Rahmen von Tumorbehandlungen innerer Organe oder an Knochen.
Was ist ein Sachverständiger?
Sachverständige sind sachkundige Personen, die wegen ihrer besonderen Expertise Gerichten, Behörden, aber auch Privatpersonen mit ihrer Kenntnis und ihrem Erfahrungsschatz in einem bestimmten Wissensgebiet zur Verfügung stehen. Ihre Expertentätigkeit ist in vielen Fällen wesentliche Voraussetzung für die Gewinnung von Erkenntnissen und streiterheblichen Tatsachen und somit in vielen Fällen sachliche Grundlage der Rechtssprechung.
Erstellung von Privatgutachten
Grundsätzlich können Privatgutachten von jedermann erstellt werden, der über die entsprechende Expertise verfügt. In besonderem Maße eignen sich hierfür aber allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, da deren Expertise und persönliche Eignung durch einen gerichtlichen Zertifizierungsprozess sichergestellt ist. Die Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfordert regelmäßige Fortbildungen sowie einen gerichtlich verankerten Rezertifizierungsprozess, der die Voraussetzungen der Eintragung als Gerichtssachverständiger regelmäßig überprüft.
Tätigkeit als Sachverständiger in Zivilrechtssachen
Ein Sachverständigengutachten besteht aus einem Befund, in dem alle für das Gutachten wesentliche Untersuchungsergebnisse aufgeführt werden. Im anschließenden Gutachten wird eine Bewertung dieser Ergebnisse hinsichtlich der vom Gericht formulierten Fragestellungen erarbeitet, wenn erforderlich, mit relevanter wissenschaftlicher Literatur diskutiert und anschließend dargelegt.
Tätigkeit als Sachverständiger in Strafrechtssachen
Dr. Wolfgang Matzek steht als Gutachter auch österreichischen Strafgerichten zur Verfügung.