Man unterscheidet bei den vaskulären Anomalien zwischen Tumoren und Fehlbildungen. Während das Hämangiom den Tumoren zugerechnet wird, liegt bei der arteriovenösen Malformation (AVM) eine Fehlbildung von Blutgefäßen vor, bei der Arterien mit Venen in einer Art Kurzschluss verbunden sind, ohne dass sich dazwischen ein Kapillarbett befindet.

Arteriovenöse Malformationen können grundsätzlich an allen Stellen des Körpers auftreten, finden sich jedoch gehäuft an den Extremitäten und am Kopf und hier sowohl außerhalb als auch innerhalb des Schädels.

AVMs erfüllen zwar auf Zellebene nicht die Kriterien bösartiger Tumoren, ihr Wachstumsmuster ist jedoch als lokal aggressiv einzustufen, da sie Gewebsgrenzen, wie z.B. Faszien, leicht überschreiten und aufgrund des wesentlich geringeren Flusswiderstandes dem umgebenden Gewebe Blut wegnehmen.

Anfangs fällt die Malformation entweder gar nicht oder nur durch ein tastbares Schwirren auf. Wächst sie unbehandelt weiter, wird der Blutfluss so stark, dass für das umgebende Gewebe nicht mehr genug Blut zur Versorgung übrig ist, und es kommt zum Auftreten von Schmerzen und später von Hautnekrosen (abgestorbenen Hautstellen).

AV-Malformationen müssen daher so früh wie möglich und so vollständig wie möglich behandelt werden. Aufgrund ihrer Tendenz, Gewebegrenzen zu ignorieren, sind sie bis auf die kleinsten AVMs häufig nicht funktionserhaltend zu operieren, sondern primär durch eine Embolisation zu behandeln. Erst wenn die Embolisation abgeschlossen ist, ist eine chirurgische Entfernung anzustreben, sofern dies technisch möglich ist.

Eine besondere Form der AV-Malformationen sind die pulmonalen AV-Malformationen, welche gehäuft im Rahmen des M. Osler-Rendu-Weber auftreten, aber auch spontan vorkommen.


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